Skip to content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Physiotherapien und Ergotherapie der AWO SANO Thüringen gGmbH, Stand: 01.11.2015


1 Allgemeine Bestimmungen

Diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil aller Verträge mit den Physiotherapien und der Ergotherapie der AWO SANO Thüringen gGmbH (im Folgenden Therapiezentren).

2 Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag zwischen den Therapiezentren und dem Patienten ist privatrechtlicher Natur und entsteht auf der Grundlage eines mündlichen oder schriftlichen Vertragsschlusses.

Inhalt und Umfang der Behandlung werden individuell vereinbart oder bestimmen sich durch die ärztliche Verordnung, die der Patient von seinem behandelnden Arzt bekommen hat.

Diese AGB werden für den Patienten wirksam, wenn dieser ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen konnte sowie sich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

3 Termine

Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund durch den Patienten nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin den Therapiezentren persönlich, telefonisch oder per email mitzuteilen. Bei nicht oder nicht rechtzeitig erfolgter Absage können die Therapiezentren dem Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.

Bei Terminverspätungen durch den Patienten verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten gilt der Termin als nicht wahrgenommen.

4 Durchführung der Behandlung

Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Das heißt, die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache dieser Beeinträchtigung zu beheben, im Vordergrund.

Die Therapie kann nur in einer angenehmen, entspannten und von Vertrauen geprägten Atmosphäre geschehen.

Alle durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.

Soweit keine (gesetzliche) Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet ist, ergibt sich die Behandlungszeit aus der Preisliste oder der geschlossenen Vereinbarung.

Soweit eine (gesetzliche) Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet ist, richten sich die Behandlungszeiten nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse. Die Behandlungszeiten können im Einzelfall länger vereinbart sein, als sie Üblicherweise von den (gesetzlichen) Krankenkassen bezahlt werden.

Aussagen, die von Mitarbeitern der Therapiezentren getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann nicht in jeder Hinsicht gewährleistet werden, dass die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) wird.

5 Rücktrittsrecht Patient

Sollte der Kunde / Patient mit den Leistungen der Therapiezentren, während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen.
Der Rücktritt vom Behandlungsvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Therapiezentren zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin vorliegen.

6 Rücktrittsrecht Therapiezentren

Die Therapiezentren sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich entgegen der vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.


7 Preise/Zahlungsbedingungen

Soweit keine (gesetzliche) Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet ist, gelten die Preise, welche in den Preislisten aufgeführt sind. Die geschuldete Vergütung kann im Einzelfall höher sein als der Erstattungsbetrag des privat versicherten Patienten gegen die jeweilige Versicherung. Der Patient trägt dann die Differenz zwischen Erstattungsbetrag und der vertraglich geschuldeten Vergütung selbst.

Soweit eine (gesetzliche) Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet ist, rechnen die Therapiezentren die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Erforderliche Zuzahlungen sind unabhängig von der Rechnungslegung vor Beginn der Behandlung durch den Patienten in der Praxis zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vorzulegen.

Die Abrechnung/ Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit der vollständigen Erbringung der vertraglich bestimmten Behandlung. Der vereinbarte Betrag ist ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankinstitut zu überweisen.

Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf dem Konto der Therapiezentren eingegangen sein, so sind die Therapiezentren berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

8 Haftungsausschluss

Die Therapiezentren haften nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Eine Haftung für Diebstahl ist ebenfalls ausgeschlossen.

9 sonstige Bedingungen

Der Kunde bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten des Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die AWO Therapiezentren auf einen Dritten übertragen. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.